Rechtsanwalt Tayfun Genc
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München und Umgebung
Wir sind für Sie da:
Egal ob Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren oder verkehrsbezogene Straftaten. Wir stehen in jeder Situation an Ihrer Seite.
Schnelle Hilfe:
Wir helfen Ihnen schnell und kompetent. Bei Fragen haben wir immer ein offenes Ohr für Sie.
Was uns auszeichnet:
Wir beraten Sie individuell, umfassend, ehrlich und transparent – und stellen dabei die höchsten Ansprüche an uns selbst.
Verkehrsunfall
Kostenlose Schadensabwicklung.
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie uns schnellstmöglich kontaktieren. Als Spezialisten im Verkehrsrecht kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung. Ein Anruf genügt.
Und das Beste: Sie bezahlen nichts.
Der Grund: Der gegnerische Versicherer übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall sowohl die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit, als auch die Kosten für den Sachverständigengutachter.
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Bußgeldverfahren
Verlieren Sie keine Zeit!
Im Bereich des Bußgeldverfahrens hat es in den letzten Jahren viele Veränderung gegeben. Zudem steigen die gerichtlichen Anforderungen an die Begründung von Einsprüchen ständig. Insbesondere wenn es um Fahrverbote geht. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig an einen Anwalt wenden.
Strafverfahren
Wir klären Sie auf.
Das Verkehrsstrafverfahren wird bei schwereren Verstößen eingeleitet, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder anderen Gesetzen unter Strafe stehen. Haben Sie eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Auch in Verkehrsstrafverfahren steht Rechtsanwalt Tayfun Genc an Ihrer Seite und übernimmt Ihre Verteidigung.
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Kontakt
E-Mail: [email protected]
Tel: 089 80 92 97 87
Fax: 089 80 95 59 17
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in München und Umgebung.
Adresse
GENC Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt Tayfun Genc
Heßstr. 63
80798 München (Maxvorstadt)
Öffentliche Verkehrsmittel
U-Bahn Haltestellen
U1 (Stiglmaierplatz) und
U2 (Theresienstraße)
in unmittelbarer Nähe.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr - 19:00 Uhr
Samstag bis Sonntag
Erreichbar über WhatsApp, Telegram oder E-Mail.
Kanzleibesuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.